ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung von | Jan. 10, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note „ungenügend“. Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen. Kommentar absenden Antwort abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail-Adresse * Website Name, E-Mail-Adresse und Website in diesem Browser für meinen nächsten Kommentar speichern.